Förderungen für Heizungen

Bei Förderungen für Heizungen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einem die KfW-Bankengruppe, die mit zinsgünstigen Krediten Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und den privaten Wohnungsbau unterstützt. Die Darlehen werden nicht direkt durch die KfW, sondern über durchleitende Kreditinstitute geleistet. KfW-Darlehen können bereits ab 5.000 Euro in Verbindung mit einer Baufinanzierung eines Interhyp-Finanzierungspartners beantragt werden. Ab 25.000 Euro kann die Heizungsumbaumaßnahme auch nur über ein KfW-Darlehen finanziert werden, wenn die Voraussetzungen für die Förderung gegeben sind.

Die nächste Förderungsvariante kann über das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen. So sind für den Einbau einer Wärmepumpe staatliche Zuschüsse vom BAFA erhältlich, wobei die Höhe der BAFA Förderung dabei von mehreren Faktoren abhängt. Die Jahresarbeitszahl und die Leistung der Wärmepumpe entscheiden über den Umfang der Fördermittel. Seit dem 15. März 2011 gelten neue Förderkonditionen, so kann eine Wärmepumpe nur im schon bestehenden Gebäude gefördert werden. Für einen Neubau können dahingegen keine Fördergelder mehr beantragt werden. Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2009 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind können noch gefördert werden. Dafür muss der Antrag bei der BAFA innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage eingehen.

Zusätzlich müssen mehrere Faktoren nachgewiesen werden: Zum einen, dass ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Dann muss die Anlage gleichzeitig Wärme für Heizung und Trinkwasser bereitstellen. Außerdem müssen Gaszähler beziehungsweise Stromzähler und Wärmemengenzähler installiert werden. Seit Beginn des Jahres 2011 müssen Umwälzpumpen der Effizienzklasse A eingebaut werden. Außerdem muss ein Nachweis des COP-Wertes (Coefficient of Performance) von einem unabhängigen Prüfinstitut erbracht werden, alternativ wird das EHPA (Wärmepumpen-Gütesiegel) anerkannt. Denn der Nachweis setzt die Grundlage für die Berechnung der Jahresarbeitszahl. Von der BAFA werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Es werden nur effiziente Wärmepumpen gefördert, so muss die Jahresarbeitszahl (JAZ) von Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3 haben. Bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 erreicht werden. Bei Nichtwohngebäuden steigt dieser Wert auf größer oder gleich 4,0 und ein Wert von mindestens 3,5 ist für eine elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe vorgeschrieben. Eine gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe muss mindestens eine Jahresarbeitszahl von 1,3 erreichen. Erst wenn diese Werte erreicht sind, kann es zu einer Förderung kommen. Diese hängt dann aber noch von der Leistung und Art der Wärmepumpe ab. Wenn die Nennwärmeleistung bis zu 10 Kilowatt (kW) beträgt, dann erhält man pauschal 2400 Euro; bei einer Leistung von 10 bis 20 kW gibt es zusätzlich zu den 2400 Euro 120 Euro für jedes Kilowatt an Nennleistung. Eine elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen für ein System mit einer Leistung von unter 20 kW erhält pauschal 900 Euro Förderung. Bei über 20 kW liegt der Satz bei pauschal 1200 Euro. Wenn außer der Wärmepumpe auch noch eine förderfähige Solaranlage eingebaut wird, gibt es bis Ende 2011 einen Kombinationsbonus in Höhe von 600 Euro, ab 2012 beträgt er nur noch 500 Euro. Neben Förderungen über die KfW oder BAFA gibt es auch noch regionale Angebote über die zuständigen Landes- und Kreisbehörden, Energieversorger und Stadtwerke. Auch verschiedene Hersteller der Heizungsbranche vermitteln zinsverbilligte Kredite oder zum Teil auch Zuschüsse.





 
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